Diskussion:Satzungsentwurf Bildungsverein Altmühlfranken

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--Peter Diesler 23:32, 21. Okt. 2011 (CEST)

Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken

DBO:

Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.

--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):Guter Hinweis: In §2 habe ich alle Grossschreibungen in Kleinschreibung geändert.
Allerdings gibt es sehr wohl einen feststehenden Begriff, nämlich "Open Content" siehe wikipedia. Man könnte also in §2.1 folgendes einfügen: Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte (sog. "Open Content") in selbstloser Tätigkeit zu fördern,...
--Peter Diesler 20:40, 26. Okt. 2011 (CEST) nach einigem Überlegen doch wieder als feststehenden Begriff gross geschrieben. Ist doch ein feststehender Begriff. Erläuterung Open Content eingefügt.

Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?

--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ist wohl in der Satzung begründet aufgeführt. Ich würde es nicht streichen. Eventuell eine Muss-Formulierung für Amtsgericht. Siehe Vereinswelt.de

Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?

--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):Ich meine ja.

Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.

--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Für mich ist "Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse" etwas anderes als Tagesordnung. (juristisch klarer)

Zu §8 6. Braucht es diesen Punkt wirklich? Muss man das so verkomplizieren?

--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ich meine Nein, nicht zwingend nötig. Da die Karlsruher es drin hatten, hab ich es einfach übernommen. Ist ein bisschen Basisdemokratie. Kann man aber auch streichen. Was meinen die Anderen?

Zu §11 1. Das kann eigentlich entfallen, denn es steht schon in §8 1.

--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST)Stimmt. Soll ich es streichen?
Punkt 11.1 wurde gestrichen

So, das war es jetzt einmal fürs Erste, sprich nach dem ersten Überfliegen des Satzungsentwurfes.