Seniorenbeirat der Stadt Weißenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei örtlichen Angelegenheiten der Planung und Gestaltung in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Verkehr, Sozialwesen, Kultur und Bildung ist der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter befugt, beratend und empfehlend an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen, soweit Belange der Seniorenschaft berührt sind.
 
Bei örtlichen Angelegenheiten der Planung und Gestaltung in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Verkehr, Sozialwesen, Kultur und Bildung ist der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter befugt, beratend und empfehlend an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen, soweit Belange der Seniorenschaft berührt sind.
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== Weblinks ==
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* [https://www.weissenburg.de/senioren/beirat/ Senorienbeirat auf der Homepage der Stadt Weißenburg, abgerufen am 6. Juli 2015]
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[[Kategorie:Kultur]]
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[[Kategorie:Soziales]]

Aktuelle Version vom 6. Juli 2015, 22:23 Uhr

Seniorenbeirat Weißenburg

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. hat mit Genehmigung der Satzung am 24. Juli 2008 zur Wahrnehmung der besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren einen Seniorenbeirat für die Stadt Weißenburg installiert. Oberbürgermeister Jürgen Schröppel hat am 29. Juli 2008 die Satzung genehmigt und bekanntgegeben.

Beschreibung

Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig. Wer durch den Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen wird, muss seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Weißenburg und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenbeirat ist Mitglied bei der LandesSeniorenVertretung Bayern (LSVB). Diese ist die Dachorganisation der kommunalen Seniorenbeiräte und Seniorenvertretungen in Bayern.

Der Seniorenbeirat besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher kein Träger vermögensrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sein.

Aufgaben

Die Aufgabe des Seniorenbeirates ist, sich der Mitwirkung der älteren Menschen am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen und damit der Gefahr der Isolierung im Alter entgegenzuwirken. Als ältere Menschen sind auch Personen anzusehen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, jedoch Rentner, Pensionäre oder Vorruheständler sind.

Die Interessen von Senioren unterstützt der Seniorenbeirat gegenüber Behörden und Institutionen, führt aber keine Rechtsberatung durch, sondern verweist solche Ratsuchenden an die zuständigen Stellen und hält Kontakt mit diesen.

Bei örtlichen Angelegenheiten der Planung und Gestaltung in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Verkehr, Sozialwesen, Kultur und Bildung ist der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter befugt, beratend und empfehlend an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen, soweit Belange der Seniorenschaft berührt sind.

Weblinks