Seniorenbeirat der Stadt Weißenburg

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Seniorenbeirat der Stadt Weißenburg i. Bay.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay.hat mit Genehmigung der Satzung am 24.07.2008, zur Wahrnehmung der besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren, einen Seniorenbeirat für die Stadt Weißenburg installiert. Der Oberbürgermeister Jürgen Schröppel hat am 29.07.2008 die Satzung genehmigt und bekanntgegeben.

Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig. Wer durch den Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen wird, muss seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Weißenburg i.Bay. und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenbeirat ist Mitglied bei der LandesSeniorenVertretung Bayern(LSVB), sie ist die Dachorganisation der kommunalen Seniorenbeiraäte und Seniorenvertretungen in Bayern.

Der Seniorenbeirat besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher kein Träger vermögensrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sein.

Die Aufgage des Seniorenbeirates ist, sich der Mitwirkung der älteren Menschen am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen und damit der Gefahr der Isolierung im Alter entgegenzuwirken.Als ältere Menschen sind auch Personen anzusehen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, jedoch Rentner, Pensionäre oder Vorruheständler sind.

Die Interessen von Senioren unterstüzt der Seniorenbeirat gegenüber Behörden und Institutionen, führt aber keine Rechtsberatung durch, sondern verweist solche Ratsuchenden an die zuständigen Stellen und hält Kontakt mir diesen.

Bei örtlichen Angelegenheiten der Planung und Gestaltung in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Verkehr, Sozialwesen, Kultur und Bildung, ist der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter des Seniorenbeirat befugt, beratend und empfehlend an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Auschüsse teilzunehmen, swoeit Belange der Seniorenschaft berührt sind.