Weißenburger Flurnamen, Teil 4

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Flurnamen und Rechtsbräuche

Es gab es bis ins 19. Jahrhundert einen deutlichen Unterschied zwischen dem privilegierten Adel und dem kleinen Mann. So hatte z. B. der Adel das Recht der Großwildjagd (v. a. Rehe, Hirsche). Den Bauern blieb nur das Jagen auf das Niederwild, also Hasen, Füchse, Vögel udgl. So erklären sich die Namen Bannwald und Vogelherd. Aber die Bauern hatten durchaus Frondienste für die Herrschaft auszuführen und konnten z. B. zu Holzarbeiten herangezogen werden.

Bannholz

Das Bannholz (mundartlich bûhulz, im Westen von Oberhochstatt) war ursprünglich wülzburgischer Wald, später markgräflicher, dann fürstlich Wredescher Besitz. Die Obrigkeit hatte da den Wildbann, das Jagdrecht, und andere Rechte, weshalb er für die Bauern gebannt war. Davor liegen die Bannholzäcker.

Vogelherd

Der Flurname Vogelherd taucht sowohl in Weißenburg an der ehemaligen Gemarkungsgrenze zum Laubental hin auf und in Oberhochstatt. Als Vogelherd bezeichnete man einen Erdaufwurf an erhöhter Stelle im Gelände, etwa einen halben bis einen Meter hoch und einen Meter breit. Er schaute also aus wie ein Küchenherd. In ihn steckte man Leimruten mit Ködern. Versuchte ein Vogel diesen Köder zu holen, blieb er auf der Leimrute kleben. Er war ihm auf den Leim gegangen. Solche Vogelherde sind uns aus Oberhochstatt und Weißenburg überliefert. Der Jagdvertrag von 1544 zwischen Eichstätt, Pappenheim und Weißenburg gestattete selbst den Bürgern die niedere Jagd nicht, erlaubte aber „ Das klein Weydwerk mit der Vogelweyd zu treiben auf ihren Gehülzen alß da sind Reb- und Haselhühner, dergleichen klein und groß Vögel auf den Vogelherden mit Leimstangen, Böglein, Klebruten… oder anderem Zeug zu jagen. Dabei dürfen keine Büchsen oder andere Geschoß auf den Wald getragen werden.“ [1]Dieser Vertrag war bis 1849 gültig.

Gerichtsbarkeit

Flurkarte

Neben diesen kleinen Rechtsverhältnissen gab es die Gerichtsbarkeit.

Gerichtsbarkeit bedeutet, dass man berechtigt ist, selbst Recht zu sprechen und dieses ggf. auszuführen, also zu bestrafen. Kennzeichen einer Reichsstadt war es unter anderem, die Gerichtsbarkeit zu be­sitzen. Dabei wird zwischen der niederen und hohen Gerichtsbar­keit unterschieden.

Weißenburg war spätestens ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine "civitas", also im rechtlichen Sinne eine Stadt mit eigenem Siegel. An der Spitze dieser Bür­gerschaft steht ein vom König eingesetzter Amtmann. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte gelang es den Bürgern, immer mehr Rechte und Aufga­ben des Amt­manns an sich zu ziehen. 1318 gewannen die Weißenburger das Zu­stimmungsrecht bei der Besetzung des Amtmannpostens eingeräumt, 1355 redu­zierte sich bereits die königliche Mitsprache auf die reine Bestätigung seines Beamten , der von den Bürgern bestimmt war. 1362 musste der Amtmann der Stadt einen Treueeid leisten, dass er ihre alten Freiheiten unangetastet lasse. [2]

In der Folgezeit waren es Mitglieder des umliegen­den Adels (z. B. Salacher, Treuchtlinger, Schenken von Geyern, Pappenheimer usw.)"[3]. Mit diesem Amt war die Schutzherrschaft über Dörfer am Ruppmannsberg verbunden (z. B. Reuth am Wald, Wengen, Biburg usw.). Nach dem Aussterben der Hirschberger als Amtmänner fiel die Reichspflege zurück ans Reich.

Der Kaiser verlieh ihre Ver­waltung an Adelige, meist Ritter der Umgebung, die dann ihren Sitz im Blauen Haus nahmen in der Rosenstraße, wie noch der Stadtchronist Otto Rieder meint. Ab dem 14. Jahrhundert hieß der Amt­mann Reichspfleger und übte bis Anfang des 15. Jahrhunderts die Vogtei über das Benediktinerkloster Wülzburg aus.

Abgehackte Hand am Blauen Haus in Weißenburg mit der Beschriftung: Kayserliche Freyheith 1766

Aufgabe des Amtmanns war u. a. die Rechtssprechung. Er übte den königlichen Blutbann aus. Der Reichspfleger war also zuständig für alle Kriminal- und Zivilfälle im Stadtbereich. Er führte im Stadtgericht den Vorsitz, während die Schöffen Ratsmitglieder waren.

Trotz der wiederholten Verpfändungen der Stadt behielt Weißenburg seine Stel­lung als Reichsstadt und erwarb als königliches Privileg 1318 das Recht, nur einen Reichspfleger anzuerkennen, der den Bürgern der Stadt genehm sei.

Der Reichs­pfleger oder Reichsvogt, wie er genannt wurde, war also nur dem Kaiser untertan. Seine Urteile konnten deshalb nur vom Kaiser aufgehoben wer­den. Auch wenn das Steinrelief mit der abgehackten Hand am Blauen Haus in Weißenburg erst aus der Barockzeit stammt, so weist es doch darauf hin: Weißenburg hatte bereits im 13. Jahrhundert die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen für seine Bürger. Am Platz vor der Waage am Rathaus wurde das Gerichtsurteil verkündet. Diese Abbildung erinnert an die recht wirksame Methode, im Mittelalter Diebe zu be­strafen. Wer keine Hand mehr hatte, konnte zwangsläufig nicht mehr steh­len. Darüber hinaus war er vor allen als Dieb ein Leben lang gezeich­net - eine bestimmt recht harte Strafe.

Am Richterfeld

Übrigens war Geld bis ins vorige Jahrhundert nicht nur unter den Bauern knapp, sondern auch unter den Bürgern. Der Naturalhandel und die Selbst­versorgung spielten frü­her noch eine ganz wichtige Rolle. So ist es nicht ver­wunderlich, dass der Richter für seine Tätigkeit dadurch bezahlt wurde, dass er ein städtisches Feld zu seiner Nutzung erhielt. Ob er es dann selbst bestellte oder verpachtete, blieb ihm überlassen. Aber so erklärt sich der Straßen­name Am Richterfeld im Westen der Stadt, wo das Richterfeld lag.


Vor der Waage an der Rathauswestseite wurde dann das Urteil für den Missetäter verkündet. Dabei galt es als ehrenhafter, bei einem Todesurteil zum Enthaupten verurteilt worden zu sein als durch den Galgen. Das Ergebnis war allerdings in beiden Fällen dasselbe. Die Richtstatt lag bei der heutigen Gast­stätte "Casino". Bereits im 15. Jahrhundert ist uns der Flurname bey der Haubtstatt überliefert; die Stelle in der Nürnberger Str. heißt später haupt Richtstatt und Köpfstadt. Haupten bedeutet auch enthaupten. Die Ent­hauptungsstätte war rund und mit Steinen aufgemauert. Nachdem Weißenburg zu Bayern kam, wurde diese Stätte 1807 eingerissen. Die Steine mit Abbildungen von Heiligen sollen anschließend für den Anbau der Gaststätte "Casino" verwendet worden sein.[4]

Es kommt wohl nicht von ungefähr, dass diese Stätte an der Nürnberger Straße lag. Jeder Ankömmling konnte kurz vor Betreten der Stadt sehen: Diese Stadt besitzt das Blutgericht, also: "Lass dir besser nichts zu Schulden kommen!"

Galgenberg

Noch viel deutlicher galt dies für den Galgenberg. Er lag ebenfalls an der Nürnberger Str. Sie war ja die uralte Fernhandelsstraße zwischen Alpen und Ost­see, der Rennweg, weil man auf dieser Straße wesentlich schneller voran kam als auf den einfachen Wegen. Der Rennweg war geschottert, manche Stücke waren sogar schon im 19. Jahrhundert gepflastert. Vor allem aber hatte er Brücken statt Furten. Damit war Nürnberg etwa genauso schnell zu erreichen wie Heidenheim im Hahnen­kamm, obwohl es etwa doppelt so weit entfernt war. Das sollte für die Rechtspflege von Bedeutung sein, denn Nürnberg war Jahrhunderte lang Wegwei­ser, Vorbild und Ratgeber in Rechtsangelegenheiten.

Die beiden Galgenberge im Norden der Stadt. Auf der Karte ist Osten oben.

Wenn man von Ellingen Richtung Weißenburg kam, sah man schon von Weitem den Galgen der Reichspflege - gelegentlich mit einem Hingerichteten. Dieses ma­kabre Schauspiel war durchaus beabsichtigt und sollte einerseits zur Abschre­ckung dienen, aber auch zur Darstellung der eigenen Macht. (Denn mit 2000 - 3000 Einwohnern im Mittelalter war Weißenburg ja wirklich nur ein kleines Städt­chen.) Der Galgen stand dort, wo heute die Betriebsgebäude der Hermann-Gut­mann-Werke stehen, also gut sichtbar oberhalb der Rezatniederung.

1431 erhielt die Stadt von Kaiser Sigismund den Blutbann, d. h. das Recht, bei Straftätern über Tod und Leben zu entscheiden, so dass ein Galgen nötig wurde. 1530 erhielt die Stadt von Kaiser Karl V. die Reichspflege selbst samt aller hohen und niederen Gerichtsbarkeit, verlor sie jedoch später wieder.[5]

Hochgericht

Der Name Hochgericht, der uns für den Galgenberg seit Mitte des 16. Jahrhunderts schriftlich überliefert ist, bezieht sich zum einen auf die Lage, den hohen Gal­gen, die Hinrichtungsstätte, die man Halsgericht nannte. Zum Zweiten aber meint der Name Hochgericht, dass an dieser Stelle die Urteile des hohen Gerichts, das über Leben oder Tod entscheiden konnte, umgesetzt wurden. Der Name Galwazer ist eine mundartliche Verballhornung zu Calvarienberg (lat. calvaria = Schädel, vgl. hebr. Golgatha = Schädelstätte) – der Name stammt aus vorreformatorischer Zeit, denn in katholischen Gegenden hat man die Kalvarienberge mit Kreuzwegstationen ausgestaltet. Der Galwazer war die Stelle des Galgens der Reichspflege.

Im Mittelalter waren neben Mord und Totschlag bereits schwere Eigentumsdelikte oder Meineid Gründe, um mit dem Tod am Galgen bestraft zu werden. So bedurfte es schon einer besonderen Portion Galgenhumor, wenn man die Frist bis zum Er­hängen – die Galgenfrist – noch genoss, Witze riss und sich die Henkersmahlzeit schmecken ließ, ehe man als Galgenvogel vor all den Gaffern aufgehängt wurde.

Galgenmühle

Unterhalb des Berges liegt die Silbermühle. Sie hieß bis nach dem 30-jährigen Krieg Galgenmühle. Der Name entstand als Verkürzung aus 'Galgen-bergs-mühle. Der mittlere Wortteil fiel aus - es liegt also eine sog. Klammerform vor. Der Gal­genmüller hatte übrigens verschiedene kriminalrechtliche Verpflichtungen zu er­füllen: Zum einen musste er dafür sorgen, dass der Galgen jederzeit benutzbar war, wir würden heute sagen, er hatte den Galgen-TÜV. Zum anderen hatte er z. B. die Leitern am Galgen zu stellen, vor einer Hinrichtung das Gras zu mähen u. Ä.

Es gab aber in Weißenburg zwei Galgen, nämlich einen an der Nürnberger Straße und einen weiteren am Weg nach Schmalwiesen: Der Galgen in Richtung Schmal­wiesen war der städtische, der auf das Recht von 1431, den Blutbann, zurück­geht, den Kaiser Sigismund verliehen hat. Er stand im Nordwesten jenseits der heutigen Bahnlinie kurz vor Schmalwiesen. Der ehemalige Flurname Galgenfeld nordwestlich der Siebenbronnenmühle erinnert noch daran.

Zwei Personengruppen standen im Mittelalter nicht oder nur bedingt unter der städtischen Gerichtsbarkeit: Juden und Geistlichkeit.

Geleitsäule von 1680 im Reichsstadtmuseum

Es gelang Weißenburg kaum, außerhalb der Stadt Lände­reien, nennenswerte Territorien, zu erwerben. Lediglich Suffersheim (ab 1456) und später Heuberg gehörten eine Zeitlang zur Stadt. Es gab wohl in 30 Dörfern Streubesitz mit einzelnen Gasthäusern, in denen man die Schankge­rechtigkeit hatte, aber sonst war es eher umgekehrt: Fremde Herren hatten bis unmittelbar vor der Stadt Rechte. Der Name Brandenburger Hof in der Nieder­hofener Straße hat folgende Geschichte: Hier stand ursprünglich ein wülzburgischer Zehenthof, an den Weißenburger Stadtbauern, die der Wülzburg unterstanden, den großen Zehent abgeben mussten. Der Besitzer dieser ehemali­gen Mühle mit Zehenthof unterstand aber natürlich der wülzburgischen und ab 1525 der brandenburgisch-ansbachischen Gerichtsbarkeit. Später wurde hier noch Bier ausgeschenkt; d. h. der Stadt entging nicht nur die Getränkesteuer, wenn die Weißenburger hier ihren Durst löschten, sondern bei Wirtshaus­schlägereien wurde wülzburgisches und später markgräfliches Recht angewandt – zumindest, solange man in der Gaststube stritt, zog sich der Streit aber auf die Straße hinaus, so wurde weißenburgisches Recht geltend gemacht – der Ärger war vorprogrammiert. Denn in Weißenburg konnte man sich auf das königliche Privileg von 1296 durch Adolf von Nassau berufen, wonach kein Wei­ßenburger Bürger weder in Straf- noch in Zivilsachen dem Richter der Stadt entzogen werden durfte.[6]


Aber die Reichsstadt konnte eben nie größeren Landbesitz au­ßerhalb der Stadt gewinnen. Sie hatte fast kein Territorium.

Im Süden ging die Stadtgrenze bis zum Markhof, dem Hof an der Mark, an der Grenze, aber bis zur Geleitsäule ging das Pappenheimer Geleit – und die stand an der Abzweigung der Treucht­linger von der Augsburger Straße, also in Höhe des OBI-Marktes, und zwar schon immer, wie der Flurname Bei der Geleitsäule in dieser Gegend beweist. Die Marschälle von Pappenheim gewährten ab dieser Gabelung bis Monheim den Kaufmannszügen Ge­leit gegen Straßendiebe udgl. – gegen Entgelt natürlich. Heute steht an dieser Stelle nur noch der Sockel einer Geleitsäule. Die Säule selbst befindet sich im Reichsstadtmuseum. Die Jahreszahl 1612 weist auf die Zerstörung der alten von 1612 hin. Bis hierher wurden einst Straftäter von Weißenburg aus ausgepeitscht.

Als im 14. Jahrhundert Hans von Hausen (= Weiboldshausen) Reichspfleger in Weißenburg war, hätte sich für die Stadt die Möglichkeit geboten, die beiden Dörfer Höttingen und Weiboldshausen zu gewinnen, weil sie dem Hans von Hausen ge­hörten, aber die Stadt hat diese Möglichkeit nicht genutzt.[7]

Das sog. Schwedenkreuz bei Kattenhochstatt

Aus der Oberhochstatter Flur ist uns der Flurname Schnellgalgen überliefert. Hier wurde das Erhängen durch Hochschnellen des Seiles, z. B. durch einen Stein als Gegengewicht auf der anderen Seite bewirkt. Das heißt, dass Oberhochstatt eine eigene Gerichtsbarkeit hatte, zumindest ist diese für das 15. und16. Jahrhundert. überliefert. Sein Umfang dürfte sich auf den Pfarrbezirk beschränkt haben.


Mittelalterli­che Gerichtsbarkeit konnte aber auch anders aussehen:

Das sog. Schwedenkreuz bei Kattenhochstatt ist nämlich älter als der 30-jährige Krieg und ist wahrscheinlich ein Sühnekreuz aus der Zeit um 1500 und ein Sinn­bild mittelalterlicher Rechtssprechung. Eine Bluttat, die im Zorn oder unüberlegt begangen wurde, wurde nicht als Mord, sondern als Totschlag gewertet und konnte bis ins 16. Jahrhundert durch Sühne, Buße „wiedergutgemacht" werden. Der Täter hatte zunächst am offenen Grab Abbitte zu leisten, die Begräbnis­kosten und den Leichenschmaus zu zahlen, den unversorgten Hinterbliebenen ggf. eine Rente zu zahlen, hatte z. B. das Gasthaus zu verlassen, wenn einer der Angehörigen des Getöteten die Wirtsstube betrat, oder er hatte überhaupt das Bleiberecht im Ort verwirkt, aber er blieb am Leben. Als sichtbares Zeichen sei­ner Reue hatte er meist ein solches Sühnekreuz zu errichten. Es sollte an den Verstorbenen erin­nern, der ohne Sterbesakramente – wir sind ja noch vor der Reformation – ver­starb. Der Vorbeikommende war aufgefordert, durch Gebetesprechen zu helfen, dass dem Toten so das Seelenheil erleichtert werden sollte.

Dies sind die wichtigsten Flurnamen im Stadtbezirk Weißenburg. Ergänzungen und nähere Einzelheiten sind zu entnehmen bei: Ulf Beier. Weißenburger Flurnamnbuch, Weißenburger Heimatbücher, Band 4, Weißenburg 1995

Einzelnachweise

  1. Stadtarchiv Weißenburg, Akt. 11090, nach Gröschel in Weißenburger Heimatblätter 1938, S. 101
  2. Flachenecker, Helmut, Der Typus der fränkischen Reichsstadt in "villla nostra" 2/1992, Weißenburg
  3. APPEL, Brun, Die Reichsstadt Weißenburg am Nordgau in "Im Weißenburger Land", München 1971, S. 88
  4. RIEDER, Otto, Geschichte der ehemaligen Reichsstadt und Reichspflege Weißenburg am Nordgau, bearbeitet von Reiner Kammerl, Band 1, Weißenburg 2002, S. 163; dort nähere Einzelheiten
  5. VOLTZ, Georg Adam: Chronik der Stadt Weißenburg im Nordgau und des Klosters Wülzburg, Weißenburg 1835, S. 65f
  6. VOLTZ, s. o., S. 54
  7. VOLTZ, s. o., S. 60