Diskussion:Satzungsentwurf Bildungsverein Altmühlfranken: Unterschied zwischen den Versionen

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: Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?
 
: Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?
::--[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ist wohl in der Satzung begründet aufgeführt. Ich würde es nicht streichen. Eventuell eine Muss-Formulierung für Amtsgericht. Siehe [http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnewstt_news=159&cHash=06409663226af2f3114485aa4e0a23b4 Vereinswellt.de]
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::--[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ist wohl in der Satzung begründet aufgeführt. Ich würde es nicht streichen. Eventuell eine Muss-Formulierung für Amtsgericht. Siehe [http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnews[tt_news]=159&cHash=06409663226af2f3114485aa4e0a23b4 Vereinswelt.de]
  
 
: Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?
 
: Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?

Version vom 22. Oktober 2011, 00:25 Uhr

== Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken ==
DBO:
Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.
--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):In §2 wurden alle grossschreibungen in Kleinschreibung geändert. Allerdings gibt es einen feststehenden Begriff dazu, nämlich "open Content" (http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Inhalte). Man könnte §2.1 folgendes einfügen: Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte (sog. "Open Content") in selbstloser Tätigkeit zu fördern,...
Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?
--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ist wohl in der Satzung begründet aufgeführt. Ich würde es nicht streichen. Eventuell eine Muss-Formulierung für Amtsgericht. Siehe [tt_news=159&cHash=06409663226af2f3114485aa4e0a23b4 Vereinswelt.de]
Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?
--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):Ich meine ja.
Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.
--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Für mich ist "Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse" etwas anderes als Tagesordnung. (juristisch klarer)
Zu §8 6. Braucht es diesen Punkt wirklich? Muss man das so verkomplizieren?
--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ich meine Nein, nicht zwingend nötig. Da die Karlsruher es drin hatten, hab ich es einfach übernommen. Ist ein bisschen Basisdemokratie. Kann man aber auch streichen. Was meinen die Anderen?
Zu §11 1. Das kann eigentlich entfallen, denn es steht schon in §8 1.
--Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST)Stimmt. Soll ich es streichen?
So, das war es jetzt einmal fürs Erste, sprich nach dem ersten Überfliegen des Satzungsentwurfes.
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Bitte unterschreibt eure beiträge mit der Signatur und Zeitstempel. (Das ist der vorletzte Editorbutton in der Editorleiste wenn Ihr im Editorfenster seid)
--Peter Diesler 23:32, 21. Okt. 2011 (CEST)